Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG erstellen

Wer in Deutschland umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden — und dafür braucht der Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung. WohnungsCheck erstellt sie automatisch aus dem Einzugsprotokoll.

Export-Screen mit dem Button „Wohnungsgeberbestätigung“ zwischen Übergabeprotokoll und Zählerständen
Eigener Export-Button für die Wohnungsgeberbestätigung

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) muss der Wohnungsgeber — in der Regel der Vermieter — dem Mieter den Einzug schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung legt der Mieter bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vor, üblicherweise innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Einzugsdatum für die Meldebehörde

Die Bestätigung entsteht aus einem Einzugsprotokoll. Beim Anlegen können Sie ein separates Einzugsdatum für die Meldebehörde angeben — es kann vom eigentlichen Übergabedatum abweichen, weil der offizielle Einzug manchmal auf einen anderen Tag fällt.

Bestätigung exportieren

Am Ende der Übergabe finden Sie im Export neben dem Übergabeprotokoll einen eigenen Button „Wohnungsgeberbestätigung". Ein Tipp erzeugt sie als separates PDF, das Sie dem Mieter direkt weitergeben können.

Gut zu wissen: Die Wohnungsgeberbestätigung ist in allen Versionen enthalten — auch kostenlos. Für Österreich (Unterkunftgeberbestätigung § 16 MeldeG) und die Schweiz erzeugt die App die jeweils passende Fassung.

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